Dr. Stefan Bick - Sachverständiger
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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Sachverständiger oder Gutachter darf sich in Deutschland jeder nennen. Diese Begriffe sind gesetzlich nicht geschützt. Anders sieht es mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus. Diese Bezeichnung darf nur benutzen, wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. In meinem Fall ist dies die SIHK zu Hagen. Rechtsgrundlage hierfür ist §36 der Gewerbeordnung.

Um als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein zu dürfen, muss man in seinem Fachgebiet über besondere Fachkenntnisse verfügen und diese auch nachgewiesen haben. Außerdem wird die persönliche Eignung für dieses Amt geprüft.

Woran erkennt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

öffentlich bestellte Sachverständige besitzen einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen. Ein weiteres Merkmal, an dem man einen öffentlich bestellten Sachverständigen erkennt, ist sein Rundstempel mit allen wichtigen Informationen zu seiner Person, zur Zulassungsstelle und zum Fachgebiet. Nur Gutachten oder Dokumente mit diesem offiziellen Rundstempel stammen von einem "echten" öffentlich bestellten Sachverständigen.
Dr. Stefan Bick, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verpackungsentsorgung
Tel. 02333 79 26 908; Fax 02333 79 26 908   E-Mail