Dr. Stefan Bick - Sachverständiger
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Der öffentlich bestellte Sachverständige Aufgaben und Pflichten
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Aufgaben und Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Das Amt des "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" wurde in Deutschland geschaffen, damit Gerichte und Privatpersonen unabhängige und objektive Gutachten in Auftrag geben können. öffentlich bestellte Sachverständige sind zur Neutralität verpflichtet und haben darauf einen Eid abgelegt. Verstoßen Sie gegen diesen Eid, machen Sie sich strafbar.

Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen

  • Ein öffentlich bestellter Sachverständiger muss seine Aufgaben gewissenhaft und persönlich erfüllen. Er ist verpflichtet, seine Gutachten absolut unparteiisch zu erstellen. Es gibt niemanden, der Einfluss auf das Urteil eines öffentlich bestellten Sachverständigen nehmen kann oder ihm gegenüber weisungsbefugt ist.
  • Für öffentlich bestellte Sachverständige besteht eine Pflicht zur Gutachtenerstellung. Sie dürfen Aufträge nur in Ausnahmefällen und aus einem wichtigen Grund ablehnen - z.B. wenn Sie sich für befangen erklären.
  • Für öffentlich bestellte Sachverständige besteht Schweigepflicht. Sie dürfen die im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangten Kenntnisse nicht weiter geben. Eine Verletzung dieser Schweigepflicht kann streng bestraft werden.
  • Jeder öffentlich bestellte Sachverständige wird von der Institution, die ihn zugelassen hat, beaufsichtigt. Diese Institution kann ihm bei Verstößen gegen seine Pflichten die Zulassung entziehen.
Dr. Stefan Bick, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Verpackungsentsorgung
Tel. 02333 79 26 908; Fax 02333 79 26 908   E-Mail